Aufnahmeordnung
Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied im Verband der Wohneigentümer werden.
Träger des Verbandes ist der Verband der Wohneigentümer e.V. mit Sitz in Hamburg.
Seine Mitglieder sind unabhängige, frei zugelassene Anwälte, Steuerberater etc.
Die Mitglieder des Verbandes der Wohneigentümer erhalten von diesen Beratungsleistungen, die sich nach den jeweiligen Gesetzen und Standesrichtlinien richten.
Der Verband erhebt Mitgliedsbeiträge und eine einmalige Aufnahmegebühr entsprechend seiner Beitragsordnung. Mit den Mitgliedsbeiträgen wird unter anderem die Beratungsleistung durch die Mitglieder des Verbandes der Wohneigentümer e.V. abgegolten.
Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich erhoben und sind jeweils in dem Monat fällig, in dem die Mitgliedschaft begann. Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Soweit das Mitglied mehrere Objekte besitzt, sind alle Objekte anzugeben und zur Beitragsbestimmung heranzuziehen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Anfang des Monats, in dem die Mitgliedsbestätigung durch den Verband erfolgt.
Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt mindestens ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern das Mitglied oder der Verband der Wohneigentümer nicht drei Monate vor Ende des Mitgliedsjahres die Mitgliedschaft kündigt.
Guter Rat muss nicht teuer sein
Satzung und Beitragsordnung zum Download